Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet-
und Wohnungseigentumsrecht
Die für den Erwerb des Fachanwaltstitels erfordedichen Voraussetzungen sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Der Anwalt muss zum Erreichen der Fachanwaltsbezeichnung muss vor Antragstellung eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit vorweisen. Zusätzlich dazu müssen besondere praktische Erfahrungen
durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen in dem Fachgebiet belegt werden. Zur Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden.
Diese müssen die üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen. Der Nachweis erfolgt über ein erfolgreich absolvierten anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang, der festgelegten Vorgaben wie etwa der Absolvierung von mindestens 120 Zeitstunden sowie dem erfolgreichen Bestehen von mindestens drei Aufsichtsarbeiten folgt. Rechtsanwalt Schüller ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.